Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sämtliche Leistungen bietet Mietwohnungsagentur ausschließlich auf der
Grundlage der wie folgt beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen von Dritten.
Für die Richtigkeit entsprechender Angaben kann daher keine Gewähr übernommen
werden. Vermittlungsangebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Irrtum,
Zwischenvermietung und Zwischenverkauf ist vorbehalten.
- Neben den schriftlichen Angeboten von Mietwohnungsagentur werden keine Nebenabreden
getroffen oder Zusicherungen gemacht. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung.
- Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng
vertraulich und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der Mietwohnungsagentur
nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen Schadenersatz in Höhe
der vereinbarten Maklerprovision. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit
für den Vertragspartner, nachzuweisen, dass kein bzw. ein geringer Schaden
entstanden ist.
- Wird dem Angebotsempfänger ein von uns angebotenes Objekt zur gleichen Zeit
oder später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so ist der
Angebotsempfänger verpflichtet, dem Anbietenden die durch Mietwohnungsagentur
erlangte Vorkenntnisse des betreffenden Objektes mitzuteilen und die Mietwohnungsagentur
hierüber zu informieren.
- Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich - unter Angabe der
Quelle - Mitteilungen zu machen, wenn ihm das Angebot bereits bekannt ist. Geschieht
dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis sowie unseren Provisionsanspruch
an. Sollte dem Empfänger die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bekannt
sein, ist er verpflichtet, dies der Mietwohnungsagentur unverzüglich mitzuteilen
und auf Verlangen zu belegen. Spätere Nachweise oder Vermittlungen durch Dritte
lassen den Provisionsanspruch von der Mietwohnungsagentur unberührt.
- Mit Abschluss eines Mietvertrages oder eines notariellen Kaufvertrages durch den
Nachweis oder Vermittlung von der Mietwohnungsagentur ist die Maklerprovision verdient
und fällig. Die Mietwohnungsagentur hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss
bzw. auf umgehende Aushändigung einer Vertragsabschrift.
- Die Maklerprovision berechnet sich - soweit nicht anders vereinbart - wie folgt:
Bei Kauf einer Immobilie:
(berechnet aus dem Gesamtkaufpreis) |
6%
zzgl. gesetzl. MwSt. |
Bei einer Anmietung von Wohnräumen:
(private Nutzung) |
2 Monatskaltmieten
zzgl. gesetzl. MwSt. |
Bei Anmietung von Gewerbeflächen:
(gewerbliche Nutzung) |
3 Monatskaltmieten
zzgl. gesetzl. MwSt. |
Die v. g. Provisionssätze gelten entsprechend auch für den Fall, dass
statt der Immobilie einzelne bzw. alle Geschäftsanteile einer Gesellschaft
vermittelt werden. Vermittelte Verträge, aus denen hervorgeht, dass während
oder am Ende einer Mietvertragslaufzeit das Gesamtobjekt oder ein Teil als Eigentum
an den Vertragspartner veräußert wird, verpflichten die Beteiligung zur
Zahlung der für dieses Rechtsgeschäft üblichen Maklerprovision unter
Berücksichtigung einer bereits gezahlten Maklerprovision (für Vermietung).
- Werden auf Grund der vermittelten Tätigkeit von der Mietwohnungsagentur anstelle
der angebotenen Vertragsmöglichkeit wirtschaftlich vergleichbare Verträge
abgeschlossen, sind hierfür die entsprechenden Provisionssätze zu entrichten.
- Die Vermarktung von Objekten gemeinsam mit anderen Maklern oder Vermittlern ist
der Mietwohnungsagentur gestattet.
- Die Mietwohnungsagentur holt Informationen zur Bonität der vermittelten Kunden
ein. Gebührenpflichtige Bonitätsprüfungen werden gegen entsprechender
Auslagenerstattung nach entsprechendem Auftrag eingeholt. Für die Solvenz/Bonität
der vermittelten Kunden wird keine Gewähr übernommen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Mietwohnungsagentur unverzüglich über
eine Änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet
sich die Mietwohnungsagentur den Auftraggeber über eine Veränderung der
Marktlage oder über die Veränderung der Vermarktungschance zu informieren.
- Die Mietwohnungsagentur darf auch für andere - auch mehrere - Auftraggeber
tätig werden. Die Mietwohnungsagentur ist berechtigt, bei einem Geschäftsvorfall
mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch
die gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen,
bzw. am nächsten kommen.
- Erfüllungsort aller Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, insbesondere
Zahlungsansprüche ist Dresden.